Kontrast

2013, Gestaltungssatzung

  • Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niederkrüchten über örtliche Bauvorschriften im Ortsteil Venekoten
  • - Gestaltungssatzung Venekoten vom 11. Dezember 2013 -

Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW S. 564) i. V. m. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013 (GV. NRW S. 142) hat der Rat der Gemeinde Niederkrüchten in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 folgende "Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Niederkrüchten über örtliche Bauvorschriften im Ortsteil Venekoten - Gestaltungssatzung Venekoten -" beschlossen:

Artikel I

Folgender § 3 a wird eingefügt:

Zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Niederkrüchten vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Niederkrüchten, den 11. Dezember 2013

  • Der Bürgermeister
  • gez. Winzen

Abl. Krs. Vie. 2013, S. 1215